Hundeschule & Salon Petra Stauzebach
Bahnhofstraße 45c
35075 Gladenbach
Das Ausbilden von Hunden ist genehmigungspflichtig (§ 11 Abs. 5 Tierschutzgesetz) . Diese Genehmigung ist mir vom örtlichen Veterinäramt Kreis Marburg erteilt worden.
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